Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
- Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder
- Max. 25 km/h bbH
- Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor
Wie alt muss ich sein?
- Mindestens 15 Jahre (Ausbildungsbeginn ab 14 1/2 Jahren möglich)
Muss ich im Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sein?
- Nein
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
- Krafträder (Fahrräder mit Hilfsmotoren), zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen), dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädriger Leichtkraftfahrzeuge (Leermasse max. 350 kg)
- max. 45 km/h bbH
- max. 50 cm³ Hubraum
- max. 4 kW Leistung
Wie alt muss ich sein?
- Mindestens 15 Jahre (Ausbildungsbeginn ab 14 1/2 Jahren möglich)
Hinweis
- Bis zum 16. Geburtstag gilt der Führerschein AM nur in Deutschland.
Muss ich im Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sein?
- Nein
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- max. 125 cm³ Hubraum
- max. 11 kW Motorleistung
- Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mit mehr als 50 cm³ Hubraum
- mit mehr als 45 km/h bbH
- max. 15 kW
- Fahrzeuge der Zweiradklasse AM
Wie alt muss ich sein?
- Mindestens 16 Jahre (Ausbildungsbeginn ab 15 1/2 Jahren möglich)
Muss ich im Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sein?
- Nein
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- max. 35 kW Leistung
- Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
- Fahrzeuge der Zweiradklassen AM und A1
Wie alt muss ich sein?
- Mindestens 18 Jahre
Muss ich im Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sein?
- Nein
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- mit mehr als 45 km/h bbH
- mit mehr als 50 cm³ Hubraum
- dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- Fahrzeuge der Zweiradklassen AM, A1 und A2
Wie alt muss ich sein?
- Für Krafträder
- mindestens 24 Jahre bei Direkteinstieg
- mindestens 20 Jahre bei Besitz der Klasse A2 seit 2 Jahren oder länger
- Für dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mindestens 21 Jahre
Muss ich im Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sein?
- Nein
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- max. 125 cm³ Hubraum
- max. 11 kW Motorleistung
- Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
- Fahrzeuge der Zweiradklasse AM
Wie alt muss ich sein?
- Mindestens 25 Jahre
Hinweis
- Ein späterer Erwerb der Klasse A2 und A durch eine Aufstiegsprüfung ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen.
- Die Schlüsselzahl 196 hat nur im Inland (Deutschland) Gültigkeit. Im Ausland dürfen damit keine Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.
Muss ich im Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sein?
- Ja, mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B (EU-Führerschein).