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Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder

    • Max. 25 km/h bbH
    • Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor

Wie alt muss ich sein?

  • Mindestens 15 Jahre (Ausbildungsbeginn ab 14 1/2 Jahren möglich)

Muss ich im Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sein?

  • Nein

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Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

  • Krafträder (Fahrräder mit Hilfsmotoren), zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen), dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädriger Leichtkraftfahrzeuge (Leermasse max. 350 kg)

    • max. 45 km/h bbH
    • max. 50 cm³ Hubraum
    • max. 4 kW Leistung

Wie alt muss ich sein?

  • Mindestens 15 Jahre (Ausbildungsbeginn ab 14 1/2 Jahren möglich)

Hinweis

  • Bis zum 16. Geburtstag gilt der Führerschein AM nur in Deutschland.

Muss ich im Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sein?

  • Nein

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Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen)

    • max. 125 cm³ Hubraum
    • max. 11 kW Motorleistung
    • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge

    • mit mehr als 50 cm³ Hubraum
    • mit mehr als 45 km/h bbH
    • max. 15 kW
  • Fahrzeuge der Zweiradklasse AM

Wie alt muss ich sein?

  • Mindestens 16 Jahre (Ausbildungsbeginn ab 15 1/2 Jahren möglich)

Muss ich im Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sein?

  • Nein

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Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen)

    • max. 35 kW Leistung
    • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
  • Fahrzeuge der Zweiradklassen AM und A1

Wie alt muss ich sein?

  • Mindestens 18 Jahre

Muss ich im Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sein?

  • Nein

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Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen)

    • mit mehr als 45 km/h bbH
    • mit mehr als 50 cm³ Hubraum
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge

    • mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • Fahrzeuge der Zweiradklassen AM, A1 und A2

Wie alt muss ich sein?

  • Für Krafträder

    • mindestens 24 Jahre bei Direkteinstieg
    • mindestens 20 Jahre bei Besitz der Klasse A2 seit 2 Jahren oder länger
  • Für dreirädrige Kraftfahrzeuge

    • mindestens 21 Jahre

Muss ich im Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sein?

  • Nein

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Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen)

    • max. 125 cm³ Hubraum
    • max. 11 kW Motorleistung
    • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
  • Fahrzeuge der Zweiradklasse AM

Wie alt muss ich sein?

  • Mindestens 25 Jahre

Hinweis

  • Ein späterer Erwerb der Klasse A2 und A durch eine Aufstiegsprüfung ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen.
  • Die Schlüsselzahl 196 hat nur im Inland (Deutschland) Gültigkeit. Im Ausland dürfen damit keine Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.

Muss ich im Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sein?

  • Ja, mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B (EU-Führerschein).